Verein
10.11.2021
Neue Corona Regelungen ab 6. November

Nachdem die bayerische Krankenhausampel auf „rot“ gesprungen ist, gelten ab 6. November neue Corona Regelungen.

Dadurch treten bayernweit die folgenden Beschränkungen in Kraft:

  • Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich.
    • Ausgenommen sind die Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen → hier bleibt es bei 3Gplus.
    • Ausgenommen sind ebenfalls Hochschulen und außerschulische Bildungsangebote → hier gilt weiterhin 3G.
  • Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten gilt 3G-Nachweispflicht für Beschäftigte, die wäh- rend der Berufsausübung Kontakt zu anderen Personen (Kunden, Kollegen, Sonstige) haben.

Hinweise:

Diese Zugangsbeschränkungen gelten nur für Indoor. Outdoor sind keine Zugangsbeschränkungen vorhanden.

Der Zugang zur Sportstätte ist bei 2G nur möglich, wenn die Sportlerinnen und Sportler geimpft bzw. genesen sind oder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet wurde.

Übergangsweise bis 31.12.2021 können minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, ebenfalls bei der 2G-Regelung zugelassen wer- den.